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   OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06   

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OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06 (https://dejure.org/2006,15201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.2006 - 11 ME 393/06 (https://dejure.org/2006,15201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 11 ME 393/06 (https://dejure.org/2006,15201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinreise eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; § 7 Abs. 1 S. 1-3 AufenthG; § 11 Abs. 1 S. 1 u. 3 AufenthG; § 11 Abs. 2 S. 1 AufenthG; § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG
    Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf Rückkehr nach Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz einer Eltern-Kind-Beziehung im ausländerrechtlichen Verfahren; Wiederherstellung der familiären ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; VwGO § 123 Abs. 1
    D (A), Abschiebung, Ausweisung, Wirkungen der Abschiebung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis, zwingende Gründe, unbillige Härte, Schutz von Ehe und Familie, Vater, Vorwegnahme der Hauptsache, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf Rückkehr nach Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz einer Eltern-Kind-Beziehung im ausländerrechtlichen Verfahren; Wiederherstellung der familiären ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. Beschl. v. 23.1.2006 -2 BvR 1935/05-, NVwZ 2006, 682) zum Schutz einer Eltern-Kind-Beziehung im ausländerrechtlichen Verfahren begründet weder verfassungsunmittelbar noch über ausländerrechtliche Vorschriften einen im Wege einer einstweiligen Anordnung durchsetzbaren Anspruch eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf Rückkehr nach Deutschland, um im Bundesgebiet die familiäre Lebensgemeinschaft mit weiteren ausländischen Familienangehörigen, die nicht über ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht verfügen, wiederherzustellen.

    Nach der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; Urt. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, AuAS 2006, 26; Beschl. v. 23.1.2006, 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.

  • BVerfG, 24.07.1998 - 2 BvR 99/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Asylbewerbers wegen Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. Juli 1998 (- 2 BvR 99/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 10, 105) rechtfertigen ebenfalls nicht eine Entscheidung zugunsten der Antragsteller.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 101/06

    Berufen des abzuschiebenden Ausländers auf eine Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Eine erfolgreiche Berufung auf Art. 8 Abs. 1 EMRK scheidet deshalb aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, veröff. in juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Nach der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; Urt. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, AuAS 2006, 26; Beschl. v. 23.1.2006, 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Nach der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; Urt. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, AuAS 2006, 26; Beschl. v. 23.1.2006, 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (- 2 BvR 1797/06 -, veröff. in juris) sind für den vorliegenden Fall keine weiterführenden Hinweise zu entnehmen.
  • BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03

    Allein mit der Abschiebung begründete Ablehnung eines Umgangsantrags verletzt GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).
  • VGH Bayern, 16.08.2005 - 24 CE 05.1731
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
    Einmal davon abgesehen, dass mit der begehrten einstweiligen Anordnung möglicherweise die Hauptsache in unzulässiger Weise vorweggenommen würde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei einem auf Befristung der Wirkung einer Ausweisung gerichteten vorläufigen Rechtsschutzantrag: BayVGH, Beschl. v. 16.8.2005 - 24 CE 05.1731 -, veröff. in juris; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2006 - 18 B 1324/05 -, veröff. in juris, wonach die Beseitigung der Sperrwirkung einer Ausweisung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht erreichbar ist), haben die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. einen Anspruch auf Befristung der Wirkung der Ausweisung und Abschiebung auf den Tag der Abschiebung nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1

    Eine unbillige Härte, die sich von den Fällen der zwingenden Gründe in der Praxis oft nicht klar voneinander abgrenzen lässt, kann sich aus familiären oder humanitären Gründen ergeben, z.B. bei einer schweren Erkrankung oder dem Tod naher Angehöriger, wichtigen Familienfeiern (vgl. OVG Berlin, Bäuerle, Hailbronner und Renner, jew. a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 27.1.2005 - 3 Bs 458/04 -, juris; Senatsbeschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -).
  • VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336

    Abgelehnter Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt; Niederlassungserlaubnis aus

    Nach Ansicht des Senats ist hierfür erforderlich, dass der Ausländer zu geläufigen Alltagsthemen wenigstens Sätze mit Subjekt, Verbum und Objekt bilden und entsprechende Sätze anderer mehr als nur selten verstehen kann (so auch VG Berlin, U. v. 19.12.2007 - VG 5 V 22.07 in AuAS 2007, S. 50 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 13 ME 362/06

    Anspruch eines abgeschobenen armenischen Staatsangehörigen auf Rückkehr und

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Beseitigung dieser Sperrwirkung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nicht erreichbar ist (OVG Münster, Beschluss vom 18.7. 2006 - 18 B 1324/06 - BayVGH, Beschl. v. 16.8.2005 - 24 CE 05.1731 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2014 - 8 ME 39/14

    Erteilung einer Betretenserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz trotz Ausweisung

    Eine unbillige Härte kann sich hingegen, ohne dass sie stets klar von einem zwingenden Grund abgegrenzt werden könnte (oder müsste), insbesondere mit Blick auf familiäre, verwandtschaftliche oder humanitäre Verhältnisse ergeben, etwa wenn der Ausländer an einer wichtigen Familienfeier oder Trauerfeier teilnehmen oder einen schwer erkrankten nahen Familienangehöriger besuchen will (Nr. 11.2.5 Satz 2 AVwV AufenthG; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -, juris Rn. 12; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.1.2005 - 3 Bs 458/04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001 - 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169, 170; Hailbronner, a.a.O., § 11 Rn. 59 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2014 - L 12 AS 3227/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Zum einen bestand in den zitierten Entscheidungen immer bereits eine Familie, die durch eine ausländerrechtliche Entscheidung bedroht war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -, juris), wohingegen im vorliegenden Fall von der Klägerin zu 1 eine Familie erst gegründet werden sollte, mit einem Mann, der nicht der Vater der Klägerinnen zu 2 und 3 war.
  • VG Arnsberg, 15.10.2021 - 9 L 816/21

    Nigeria: Dublinfall; Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz; keine

    OVG, Beschl. v. 22. Dezember 2006 - 11 ME 393/06 - , juris Rn. 16; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt (Hrsg.), AuslR, 13. Aufl., 2020, Rn. 28.20.
  • VG Bayreuth, 12.08.2022 - B 9 S 22.50143

    Dublin-Verfahren, Frankreich, Zuständigkeit des Mitgliedsstaates durch Zustimmung

    Mangels eines rechtlich gesicherten Aufenthaltes der Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und des Sohnes ist deren rein tatsächlicher Aufenthalt in Deutschland insoweit nicht zu berücksichtigen (vgl. NdsOVG, B.v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 - juris Rn. 16; OVG Saarl, B.v. 10.7.2019 - 2 B 34/19 u.a. - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 19.448

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebung nach Nigeria mit

    So kann ein von Art. 6 Abs. 1 GG abgeleitetes Bleiberecht für einen Ausländer nur bestehen, wenn die Person, von der er das aus Art. 6 GG folgende Recht ableitet, über ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt (vgl. etwa OVG Niedersachsen, B. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 - InfAuslR 2007, 106; Berlit in Gemeinschaftskommentar - GK -, BeckOnline, § 60a Rn. 243).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2014 - 7 L 2330/14

    Rechtmäßigkeit der Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    vgl. Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG / zu Abs. 1 Satz 2 06/2010 Nr. 2.1 sowie Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 11 ME 393/06 -, m.w.N.
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